Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene: Ergänzung des Bearbeitungsvermerks
Nach einem Hinweis aus der Mitte der Studierenden wird der Bearbeitungsvermerk vorsorglich noch erweitert, dass auch auf die Vorschrift des § 303 StGB nicht einzugehen ist. Der ergänzte Sachverhalt liegt anbei.24.04.2022