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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht (Strafrecht II) – Prof. Dr. Christian Rückert

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Bayreuther IT-Strafrechtstag

Wenn Sie generell an derartigen Symposien des Lehrstuhls zum IT-Strafrecht interessiert sind, können Sie sich auch in die Liste unseres Newsletters eintragen lassen. Dort informieren wir regelmäßig über unsere Veranstaltungen im Bereich des IT-Strafrechts.

Bayreuther IT-Strafrechtstag

Am 8. Oktober 2026 findet an der Universität Bayreuth (Kongressraum des Forschungszentrums Gesellschaft, Technik und Ökologie in Afrika (FZA)) die dritte Auflage des Bayreuther IT-Strafrechtstages mit dem diesjährigen Thema „Crypto Crime – Auf der Spur des digitalen Geldes“ statt. 

In diesem Jahr wollen wir die Herausforderungen bei der Regulierung und Verfolgung von Kriminalitätsphänomenen im Kryptowährungsbereich thematisieren. Kryptowährungen (wie etwa Bitcoin) erfreuen sich steigender wirtschaftlicher Relevanz und auch Straftaten werden vermehrt mit diesen digitalen Werteinheiten abgewickelt. Die Pseudonymität der Transaktionsteilnehmer und fehlende zentrale Überwachungsstrukturen in Kryptowährungssystemen führen in der Praxis derweilen zu erheblichen Verfolgungsschwierigkeiten. Denn sichtbar sind meist nur einfache Transaktionsbewegungen – Transaktionszweck und Identität der Transaktionsteilnehmer bleiben jedoch zunächst verborgen. 

Ermittlungsbehörden stehen daher vor der Herausforderung, Geldströme zu deuten sowie versteckte Verschleierungs – und Verfälschungstechniken zu erkennen. Die Ermittlerinnen der Zentrale Cybercrime Bayern (ZCB) werden uns Einblicke gewähren, wie in der Praxis aus einfachen Transaktionsbewegungen Hinweise und Anhaltspunkte für begangene Straftaten und mögliche Täteridentitäten abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang wollen wir auch mit den Experten des Blockchainanalyseunternehmens Iknaio über die Bedeutung von sog. Blockchainanalysetools diskutieren, die als wesentliche Hilfsmittel für die Zurückverfolgung von Transaktionsbewegungen dienen. Wie zuverlässig sind solche Hilfsmittel wirklich, und könnte auch in diesem Bereich Künstliche Intelligenz den entscheidenden Ermittlungsfortschritt bringen? Auch wollen wir die Aufsichts- und Compliancevorschriften zur Eindämmung von Geldwäscheaktivitäten mit Kryptowährungen beleuchten. Welche Transparenzpflichten treffen zentrale Akteure wie Kryptowechselbörsen, und welche Rolle spielen eben diese Pflichten für die Ermittlungen im Strafverfahren?

Neben diesen Ermittlungsbesonderheiten werfen wir zudem einen kritischen Blick auf die bestehende nationale und unionsrechtliche Regelungslandschaft. Ist unser aktuelles Strafrecht für kriminelle Verhaltensweisen im Kryptowährungsbereich ausreichend gewappnet, oder besteht die Notwendigkeit weiterer strafrechtlicher Regelungen?Schwerpunktmäßig wollen wir uns zum einen dem bekannten und umstrittenen Phänomen des sog. „Kryptodiebstahls“ widmen. Da in diesem stetig wachsenden und technologieoffenen Finanzsystem aber auch neuartige Kriminalitätsformen zu beobachten sind, blicken wir abschließend auf moderne und bisher weniger diskutierte Strafbarkeitsphänomene auf dezentralen Handelsplattformen (DeFi). Denn gerade aufgrund der Schnelllebigkeit und hohen Volatilität von Kryptowährungen haben sich solche Handelsplattformen in den vergangenen Jahren zu Orten entwickelt, an denen auch kriminelle Aktivitäten florieren. Ich lade Sie daher herzlich ein, sich mit uns auf die Spur des digitalen Geldes zu begeben und in die Welt der Kryptowährungen einzutauchen. 

Unsere Tagung bringt Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Industrie, und Wissenschaft zusammen und bietet mit fünf interdisziplinären Vorträgen ein aktuelles Forum zur Diskussion dieser komplexen Fragestellungen. Mit Dr. Bernhard Haslhofer (Iknaio GmbH), StA‘in Lisa Dauphin & StA‘in Anna Diana Saam (ZCB), RA Dr. Leon Böhm (A&O Shearman), Prof. Dr. Philipp Maume (TUM) & Dr. Lars Haffke LL.M., M.Sc. (pikepartners) und, RA‘in Dr. Maxi Schäfer (WTK Legal) konnten wir ausgewiesene Expertinnen und Experten gewinnen, die ihre Perspektiven aus der Strafverfolgung, Strafverteidigung, Compliance sowie aus der Wissenschaft und der Kryptowährungsforensik einbringen.

Das Vortragsprogramm und alle weiteren Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen.

Anmeldungen zur kostenfreien Tagung können online über das Anmelde-Tool  bis spätestens 25.9.2026 unter Angabe von Name und Institution erfolgen.

Außerdem bitten wir um Mitteilung, ob bei Ihnen Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten vorliegen, die beachtet werden müssen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldungen werden nach Eingangszeitpunkt berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um eine verbindliche Anmeldung. Die Veranstaltung geht voraussichtlich über ca. fünf Zeitstunden (exklusive Pausen), eine Teilnahmebescheinigung kann für Anwesende vor Ort ausgestellt werden.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass durch eine Teilnahme ein Einverständnis zur Aufnahme und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen für die Zwecke der Dokumentation und der Erstellung und Veröffentlichung eines bebilderten Tagungsberichts durch den Lehrstuhl erteilt wird.

Rückfragen richten Sie jederzeit gerne ebenfalls an lehrstuhl.str2@uni-bayreuth.de.

Flyer zur Tagung

Anmelde-Tool


Verantwortlich für die Redaktion: Kerstin Kohl

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