Grundkurs Strafrecht II
Vorlesung, 4 SWS, VV-Nr.: 30060
- Mittwoch, 14–18 Uhr, H 15 (NW I)
- Abschluss-/Zwischenprüfungsklausur: Termin wird noch bekannt gegeben
Für die Teilnahme an der Abschlussklausur ist eine Anmeldung über CampusOnline erforderlich. Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) endet am: Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.
Dozent(en)
eLearning
https://elearning.uni-bayreuth.de/course/view.php?id=16567
Inhalte
Die Veranstaltung „Grundkurs Strafrecht II“ (Vertiefung des Allgemeinen Teils und Delikte gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte) widmet sich zum einen den Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, namentlich das Leben (§§ 211 ff. StGB), die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB), die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB), die Ehre (§§ 185 ff. StGB) sowie den persönlichen Lebens- und Geheimbereich (§§ 201 ff. StGB). Zum anderen werden Straftaten gegen Gemeinschaftswerte, vornehmlich Urkundsdelikte (§§ 267 ff. StGB), Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB), Straßenverkehrsdelikte (§§ 315 ff. StGB) und Straftaten gegen die Rechtspflege (insbesondere §§ 153 ff. StGB) vertieft dargestellt.
Vorlesungsbegleitend werden Propädeutische Übungen (Vorlesungsnummer 30061) angeboten, die das in der Vorlesung vermittelte Wissen in anwendungsorientierter Art und Weise festigen sowie die Grundlagen der Falllösung darstellen sollen. Die Veranstaltung schließt mit einer zweistündigen Semesterabschluss- bzw. Zwischenprüfungsklausur.